Anmeldefreie und Anmeldepflichtige Bereiche:
- Für die Nutzung von Drahtlossystemen und die Übertragung von Signalen via Funk gelten Gesetze und Regeln, die in Deutschland von der Bundesnetzagentur verabschiedet werden.
- Für die Nutzung der verschiedenen Frequenzbereiche können Gebühren anfallen, weshalb die Gegebenheiten immer im Vorhinein zu betrachten sind.
- Es muss zwischen privater und professioneller Nutzung unterschieden werden, nicht jeder Bereich ist für alle Benutzer freigegeben.
- Drahtlossystemen dürfen keine Störungen bei Anwendungen primärer Funkdienste verursachen. Primärer Funkdienst im UHF-Bereich 470 – 694 MHz ist zum Beispiel DVB-T.
LTE-Mittenlücke 823 – 832 MHz:
- Wird von TG 500 (Band 3) bedient
- Dieser Frequenzbereich eignet sich für private Anwender und unterliegt einer Allgemeinzuteilung für drahtlose PMSE-Audioausrüstungen (Vfg 2/2015 der Bundesnetzagentur).
- Es handelt sich um einen nur schmalen Bereich, jedoch sind gute Ausbreitungsbedingungen für die Funkwellen, bei gleichzeitig kompakt verbauten Antennen in Sendern und Empfängern, gegeben. Daher ist dieser Bereich gut geeignet für den zuverlässigen Betrieb weniger Kanäle. Teilweise ist in den Randbereichen mit Beeinträchtigungen durch LTE zu rechnen.
LTE-Mittenlücke 1785 - 1805 MHz:
- Wird von TG 500 (Band 4) bedient
- Dieser Frequenzbereich eignet sich ebenfalls für private Anwender und unterliegt einer Allgemeinzuteilung für drahtlose PMSE-Audioausrüstungen (Vfg 3/2015 der Bundesnetzagentur).
- Dieser Frequenzbereich bietet eine Alternative zu 2,4 GHz-Systemen und eignet sich für einen Einsatz über kürzere Distanzen, wenn beispielweise der Empfänger direkt am Bühnenrand steht.
UHF 470 – 608 MHz & 614 – 694 MHz:
- Wird von TG 500 (Band 1; 2) und TG 1000 bedient
- Dieser Frequenzbereich ist für professionelle Anwender reserviert und unterliegt einer Allgemeinzuteilung für drahtlose PMSE-Audioausrüstungen (Vfg 34/2020 der Bundesnetzagentur).
- Die seit April 2020 geltende Allgemeinzuteilung erlaubt den Betrieb von Funkmikrofonen ohne die zuvor nötige, gebührenpflichtige Anmeldung. Die Nutzung bleibt aber professionellen Anwendern vorbehalten.
- Dieser Frequenzbereich bietet sehr gute Ausbreitungsbedingungen und erlaubt den zuverlässigen und gleichzeitigen Betrieb vieler Kanäle.
UHF 733 - 823 MHz:
- Wird teilweise von TG 500 (Band 3) und TG 1000 bedient
- Dieser Frequenzbereich ist ebenfalls für professionelle Anwender reserviert und unterliegt einer gebührenpflichtigen Einzelzuteilung für drahtlose Mikrofone (VVnoemL der Bundesnetzagentur).
- Dieser Frequenzbereich war ehemals Teil des großen UHF-Bereiches, ist aber im Zuge der Digitalen Dividende I & II für die primäre Nutzung durch LTE vergeben worden.
- Neben der gebührenpflichtigen Anmeldung gibt es noch weitere frequenzabhängige Einschränkungen, sodass wir diesen Bereich für neue Systeme nicht mehr empfehlen.
- Die Einzelzuteilung ist bei der Bundesnetzagentur zu beantragen. Das entsprechende Antragsformular ist hier verfügbar.
Situation außerhalb Deutschlands:
- Jedes Land besitzt eigene Regulatorien für die einzelnen Frequenzbereiche
- Daher sind grundsätzlich die jeweiligen Bestimmungen des Landes zu beachten, in dem das Drahtlosmikrofon betrieben werden soll